Welche Schule für mein Kind

Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen zum Schuljahr 2019/2020

 

Das Anmeldeverfahren ist in dem Erlass "Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen zum Schuljahr 2019/20" geregelt.
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jahrgangsstufe 4 in der Grundschule unterrichten bis spätestens zum 18. Januar 2019 die Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in allen weiterführenden allgemein bildenden Schulen.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten mit dem Zeugnis zum ersten Halbjahr eine schriftliche Schulübergangsempfehlung. Zu Beginn des zweiten Halbjahres laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Eltern zu einer verpflichtenden Einzelberatung ein. Sie besprechen mit den Eltern die Schulübergangsempfehlung und informieren sie umfassend über die Angebote und Bildungsaufträge der weiterführenden Schulen sowie über die An- und Abschlussmöglichkeiten einschließlich des beruflichen Schulwesens.


In den aufnehmenden Schulen erfolgen Informationsveranstaltungen bis zum 22. Februar 2019.Hier stellen sich die einzelnen Schulen der Schularten mit ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor.
Die Eltern melden ihr Kind bei der Schule im Anmeldezeitraum vom 25. Februar bis zum 6. März 2019 an. Eine Verkürzung oder Ausweitung dieses Anmeldezeitraums ist nicht zulässig.


Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzunehmen:

der Anmeldeschein, das Halbjahreszeugnis des vierten Jahrgangs, die Schulübergangsempfehlung sowie ggf. der Lernplan der Grundschule.

Schauen Sie sich gerne die Broschüre "Welche Schule für mein Kind" in unserem Downloadbereich - Verschiedenes an.

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