Schulstart und weitere Infos zur Einschlung

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,


das Ende der Sommerferien kommt mit großen Schritten näher und ich hoffe sehr, dass Sie und Ihre Familie die vergangene Zeit nutzen und neue Kraft tanken konnten.
Inzwischen liegen mir nun die Informationen vor, wie wir das neue Schuljahr beginnen werden:

"Das neue Schuljahr 2021/22 startet ab 02. August 2021 mit vollem Präsenzunterricht im Regelbetrieb für alle Schularten." (...)
"Um für alle Beteiligten ein sicheres Ankommen im neuen Schuljahr zu gewährleisten, und vor dem Hintergrund der noch nicht absehbaren Auswirkungen der Delta-Variante auf die Entwicklung der Infektionszahlen bleibt es – wie vor den Sommerferien bereits angekündigt – in den ersten drei Wochen des Schuljahres bei der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen und bei der verpflichtenden Selbsttestung zweimal pro Woche. Im Außenbereich des Schulgeländes ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mit Beginn des neuen Schuljahres vollständig aufgehoben."


Kurz gesagt gilt für die ersten 3 Wochen:
- Maskenpflicht in Innenräumen, aber nicht im Außenbereich
- 2x wöchentliches Testen für nicht vollständig Geimpfte und Genesene


Dann gibt es einen Beschluss zur Beschaffung mobiler Luftfilter. Darin heißt es:
"Die Beschaffung von mobilen Luftfiltern wird nach dem jetzigen Kenntnisstand an strenge Vorgaben des Bundes geknüpft sein: Die Förderung soll unter anderem nur für Räume zur Verfügung verstehen, die eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit haben, d.h. keine raumlufttechnische Anlage mit Frischluftzufuhr, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt (Kategorie 2)."
Dies trifft - bis auf die Sporthalle - auf keinen unserer Räume zu.
Demnach haben wir keinen Anspruch auf eine Förderung.
Hierzu stehe ich jedoch noch mit dem Schulträger in Verbindung, da das Thema der Luftfilter ausschließlich in der Hand des Schulträgers liegt.

Bitte denken Sie noch daran, dass die Kinder am Mittwoch (04.08.) schulfrei haben, da die neuen 1. Klassen eingeschult werden.
Nur die Klasse 3c von Frau Kiesewetter wird hier sein, da sie das Einschulungsstück aufführen.

Und hier nun die wichtigsten Informationen für die Einschulung unserer neuen Erstklässler:

"Die Regelungen, die im schulischen Bereich zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung gelten, sind bei Veranstaltungen auch für Dritte maßgeblich."
Das heißt, dass in Innenräume durchgehend eine MNB - Pflicht besteht.
"Atteste, nach denen eine MNB aus medizinischen Gründen nicht getragen werden kann, müssen aussagekräftig sein.
Auch für Eltern und Angehörige gilt die Testpflicht.
Ein Testergebnis darf höchstens drei Tage alt sein.
Geimpfte und Genesene brauchen kein negatives Testergebnis, um das Schulgelände betreten zu dürfen.

Eine qualifizierte Selbstauskunft reicht bei Schülerinnen und Schülern (auch bei den neu eingeschulten) aus."
Dies gilt leider nicht für die Erwachsenen!


Sie haben also die Möglichkeit, Ihr Kind mit einem eigenen Test zu Hause zu testen und mir am Tag der Einschulung die Ihnen zugesandte qualifizierte Selbstauskunft mitzubringen.
Oder Sie lassen sich und Ihr Kind vorab in einem der zahlreichen Testzentren testen.


Wir können am Tag der Einschulung KEINE Testung hier vorab anbieten.



Bis dahin wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie nun noch angenehme Tage und freue mich, Sie am Tag der Einschulung persönlich begrüßen zu können.

Anja Bück

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