Schulstart ab dem 01.08.2020

LIEBE ELTERN!

heute hat das Ministerium ein neues Schreiben an die Schulen geschickt, indem es um den Schulstart unter Coronabedingungen zum Beginn des Schuljahres 2020 / 2021 geht.

Den vollständigen Text können Sie im Downloadbereich unter "Corona" finden.

Ebenso finden Sie dort eine Belehrung. Diese Belehrung stammt ebenfalls aus dem Ministerium.

Darin heißt es, dass Sie diese Belehrung in Papierform von uns erhalten. Darum werden wir am ersten Schultag allen Kindern diese Belehrung in ausgedruckter Form mitgeben. Es ist für uns alle sehr wichtig, dass Ihr Kind diese Belehrung UNTERSCHRIEBEN in der ersten Woche wieder mit in die Schule bringt, toll wäre es, wenn dies gleich am ersten Schultag sein könnte.

Ab der zweiten Woche darf kein Schüler die Schule betreten, von dem wir dieses unterschriebene Formular nicht zurück erhalten haben.

Hier nun ein Auszug aus dem Schreiben des Ministeriums:


"Die Corona-Pandemie bestimmt auch weiterhin unseren Alltag. Doch wir wollen im Schuljahr 2020/21
wieder so viel Präsenzunterricht wie möglich an unseren Schulen anbieten. Wir werden nach den
Sommerferien in den Corona-Regelbetrieb starten. Das bedeutet, der Unterricht wird wieder den
Stundentafeln und Fachanforderungen entsprechend stattfinden, aber unter Pandemiebedingungen.
Damit uns das gemeinsam gelingen kann, brauchen wir auch Ihre Hilfe.
Mit dieser Information möchten wir Sie über den geplanten Ablauf des Schulbetriebs unterrichten
und Sie zugleich bitten, mit Ihren Kindern über die neuen Regeln zu sprechen. Bitte nehmen
Sie sich dafür – für die Gesundheit Ihres Kindes und für die Gesundheit anderer – zehn Minuten Zeit.
Länger dauert es nicht.


GRUNDSÄTZLICH GILT


Auf dem Weg zur Schule, in der Schule und nach der Schule gelten weiterhin die Regeln der
Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus, darunter die Hygieneregeln, die wir seit
dem Frühjahr alle einüben:

  • Abstand halten,
  • Husten-Nies-Etikette und
  • häufiges Händewaschen.

 

Die wichtigste Regel ist:

Ihr Kind darf nicht in die Schule gehen, wenn es krank ist oder auch
nur leichte Grippesymptome zeigt – dies galt schon immer, ist jetzt aber von höchster Wichtigkeit.
Gerade im Herbst sind Erkältungen weit verbreitet. Es sollten nur Kinder zur Schule kommen,
die keine Krankheitssymptome haben oder die ein ärztliches Attest vorlegen können, dass ihre
Symptome eine andere Ursache (z.B. eine Allergie) haben.


Wenn für Ihr Kind ein besonderes gesundheitliches Risiko besteht, besprechen Sie das bitte
mit der Klassenleitung.


Bitte beachten Sie auch die geltenden Regeln zur Quarantäne und zu Corona-Tests, wenn Sie
mit Ihrem Kind von einer Reise zurückkehren. Dies gilt besonders, wenn Sie gemeinsam in Risikogebieten
waren. Bei den geringsten Anzeichen von Erkrankungen, auch wenn Sie nicht in einem
Risikogebiet unterwegs waren, sollten Sie sich ärztlich beraten und gegebenenfalls testen lassen.


Bitte lesen Sie die beiliegende Belehrung und bestätigen Sie dies mit Ihrer Unterschrift.
Geben Sie die unterschriebene Belehrung Ihrem Kind in der ersten Schulwoche mit.

Das Bildungsministerium spricht (...) die DRINGENDE EMPFEHLUNG aus, in den ersten
zwei Unterrichtswochen in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Das gilt ausdrücklich auch für den Unterricht. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 ist der Unterricht von der dringenden
Empfehlung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen.


Für die Laufwege in der Schule, die Pausenräume und den Schulhof gilt auch über diese
zwei Wochen hinaus grundsätzlich in allen Jahrgangsstufen die dringende Empfehlung, eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


Sollte Ihr Kind aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen dürfen,
informieren Sie sich bitte über Alternativen wie ein Face-Shield.


VOR DER SCHULE
Auch wenn viele Einschränkungen nicht mehr so präsent wie zu Beginn der Krise sind, müssen
wir alle uns selbst und alle um uns herum weiter schützen. Daher ist Aufklärung sehr wichtig.
Erinnern Sie an die Hygieneregeln, die Husten-Nies-Etikette und weisen Sie darauf hin, wie wichtig
Abstand halten ist, zum Beispiel beim Warten an der Bushaltestelle.

(...)

Auf dem Schulweg sollte eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In Schulbussen und
öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, solange
die Maskenpflicht gilt.


IN DER SCHULE
Auch in der Schule ist Achtsamkeit wichtig.

Zu allen Lehrkräften und allen anderen in der Schule Beschäftigten ist stets der Abstand einzuhalten. Auf den Fluren, in der Mensa und in den Pausen gelten zwischen allen Schülerinnen und Schülern weiterhin die Abstandsregeln. Nur zwischen
den Schülerinnen und Schülern, die derselben Kohorte angehören, gelten diese nicht.
Ermuntern Sie ihr Kind, bei Fragen die Klassenlehrerin (...) anzusprechen.
Schule im Corona-Regelbetrieb wird nicht ganz so sein, wie Sie und Ihr Kind es gewohnt sind.
Es kann Änderungen im Ablauf geben und auch der Sport- und der Musikunterricht können noch
nicht wieder so wie üblich stattfinden. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an
die jeweilige Klassenleitung.


NACH DER SCHULE
Bleiben Sie auch nach der Schule aufmerksam. Sobald Ihr Kind Erkältungssymptome zeigt,
kontaktieren Sie bitte Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und melden Sie sich bei Ihrer Schule.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder engen Kontakt nur mit Mitschülerinnen und –schülern ihrer Kohorte haben.


Zu allen anderen Mitschülerinnen und Mitschülern müssen weiterhin die Abstandsregeln eingehalten werden."

www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/_startseite/Artikel_2020/06_Juni/200623_fahrplan_schuljahr_2020_2021.html

 

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