Neue Schul-Corona-Informationen gültig ab 04. Mai 2022

Liebe Eltern,


am 03. Mai hat das Gesundheitsministerium einen neuen Absonderungserlass veröffentlicht.
Darin heißt es:

  • Wer positiv auf das Corona Virus getestet wurde, ist verpflichtet, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben.
  • Die Anordnung zur Absonderung endet bei nachweislich infizierten Personen automatisch nach fünf Tagen.
  • Die Isolationsdauer von Infizierten wird gezählt ab dem Tag der Abnahme des ersten positiven Testes. Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes oder eines abschließenden negativen Tests bedarf es hierfür nicht. Ein solcher Test wird jedoch empfohlen!
  • Diese Allgemeinverfügung gilt vom 04. Mai 2022 bis einschließlich 30. Juni 2022. Eine Verlängerung ist möglich.


Der gesamte Erlass ist unter folgendem Link nachzulesen: 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220504_absonderungserlass.html 

Hygieneleitfaden:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Schuljahr21_22/hygienekonzept_21_22.html

Herzliche Grüße

 

Imke Schoppenhauer

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