Neue Corona-Informationen

Liebe Eltern,



nachfolgend möchte ich Sie gerne mit den aktuellen Informationen versorgen.



1. Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung


Die aktuell geltende Schulen-Coronaverordnung wird mit ihren Regeln zur Mund-Nasen-Bedeckung und zu den Testungen bis zum 3. Oktober 2021 unverändert fortgeschrieben.


Für den Zeitraum nach den Ferien bis Ende Oktober wird es nach dem heutigen Stand voraussichtlich weiter bei diesen Maßnahmen bleiben.


Dies bedeutet im Kern, dass an den Schulen weiterhin in Innenräumen eine mindestens medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist und auch die bewährte Teststrategie (negativer Testnachweis als Zugangsvoraussetzung zur Schule und zu schulischen Präsenzveranstaltungen) fortgesetzt wird.



In den Schulen wird also auch weiterhin am bewährten, hohen Schutzstandard festgehalten, Lockerungen, wie sie nun im Freizeitbereich erfolgen, müssen vorsichtig erfolgen.


Der Grund hierfür liegt zum einen darin, dass in den Grundschulen nur ungeimpfte Kinder unterrichtet werden. Zum anderen besteht für Schülerinnen und Schüler die Pflicht, die Schule zu besuchen, wenn sie nicht derzeit aufgrund einer besonderen Vulnerabilität von der Präsenzpflicht befreit sind. Sie können sich also nicht wie etwa im Freizeitbereich dagegen entscheiden, die Schule zu besuchen, und sind deshalb darauf angewiesen, dass wir angemessene Vorkehrungen zu ihrem Schutz treffen.


Auch müssten nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde bei gelockerten Vorsichtsmaßnahmen im Falle einer auftretenden Infektion wesentlich mehr Mitschülerinnen und Mitschüler in Quarantäne. Dies würde wiederum für deutlich mehr Schülerinnen und Schüler bedeuten, dass sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.

Für die Zeit ab November 2021 wird im Oktober nach den Herbstferien entschieden, welche Infektionsschutzmaßnahmen dann in Schulen erforderlich sind.



2. Selbsttests in den Ferien


Schülerinnen und Schüler können die Bestätigung der Schule derzeit nutzen, um auch in der Freizeit Zugang zu zum Beispiel Veranstaltungen oder Restaurants zu bekommen.



Während der Herbstferien zwischen dem 4. und 17. Oktober 2021 werden nur die Kinder in der Schule getestet, die für die Ferienbetreuung (11.10.- 15.10.21) angemeldet sind.


Des Weiteren behalten die Schulbescheinigungen, die Ihre Kinder erhalten haben, weiterhin ihre Gültigkeit.



Von den während der Schulzeit drei möglichen Testvarianten bleiben in den Ferien (mit Ausnahme der Woche der Ferienbetreuung) zwei übrig: die Testung in einem Testzentrum, in einer Apotheke oder bei einer Ärztin bzw. einem Arzt und die Selbsttestung im häuslichen Umfeld mit Bestätigung durch eine qualifizierte Selbstauskunft.



Bei Veranstaltungen oder z.B. in Restaurants muss also die Schulbescheinigung vorgelegt werden.



In den Ferien muss zusätzlich entweder die jeweils höchstens 72 Stunden alte Bestätigung des professionell durchgeführten Tests oder die qualifizierte Selbstauskunft über den häuslichen Test vorgezeigt werden.



Minderjährige Schülerinnen und Schüler können sich auch weiterhin kostenlos in den Testzentren testen lassen.



Die bescheinigte Testung oder die Selbstauskunft haben eine Wirksamkeit von 72 Stunden und müssen zusammen mit der einmaligen Schulbescheinigung bei der Veranstalterin oder dem Veranstalter vorgelegt werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, das Formular des Bildungsministeriums für die Selbstauskunft, welches die Schulen bereits verwenden, zu benutzen. Zwar steht in der Überschrift des Formulars „Zur Abgabe in der Schule“, es soll in den Herbstferien aber auch zur Abgabe an anderen Stellen Verwendung finden. Sie finden das Formular im Downloadbereich.



Beachten Sie bitte, dass in anderen Bundesländern die Regelungen abweichen können.



Bei Bedarf erhalten die Schülerinnen und Schüler für die Ferienzeit von uns (Grundschule Alte Alster) fünf Selbsttests.
Bitte stellen Sie hierfür einen formlosen Antrag per Mail bis zum 28.09.21 an unser Sekretariat ==>

GS.Bargfeld-Stegen@schule.landsh.de



Selbstverständlich können sie auch selbst beschaffte Tests zur Testung nutzen.



Viele Grüße



Anja Bück

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