Maskenpflicht und Bescheinigung Selbsttest ab 31.05.2021
Liebe Eltern,
wir haben gestern die neuen Corona-Schulinformationen erhalten.
Sicherlich haben Sie heute bereits im Radio gehört, dass ab Montag in den Pausen die Maskenpflicht aufgehoben werden soll.
Wir haben hierzu bisher diese Informationen erhalten:
"Neben weiteren Öffnungen in den Fächern Musik, Darstellendes Spiel und Sport wird es Erleichterungen bei der Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Außenbereich mit Blick auf die Pausen wie auch in Unterrichtssituationen geben. Sobald die Regelungen im Detail feststehen, erhalten Sie weitere Informationen."
Es kann also sein, dass wir die Ansage bekommen, dass die Masken während der Pausen abgenommen werden dürfen, wenn die Kinder den Mindestabstand von 1,50m einhalten.
Doch wie gesagt: noch weiß ich dazu nichts Konkreteres. Auf jeden Fall geht es in die Richtung, dass die Masken in der Pause abgenommen werden dürfen - nur auf die entsprechende Umsetzung kommt es nun noch an.
Zudem dürfen wir nun Bestätigungen über durchgeführte Selbsttests ausfüllen. Konkret heißt es:
"Die ab Montag geltenden Öffnungen im Freizeit- und Kulturbereich geht vielfach mit dem Nachweis eines max. 24 Stunden alten Negativ-Tests einher. Schülerinnen und Schüler sowie in Schule tätige Personen unterliegen bereits seit 19. April einer zweimal wöchentlichen Testpflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium können Schülerinnen und Schüler sowie an Schule Tätige bei Durchführung der Testung in Schule eine entsprechende Bescheinigung durch die aufsichtführende Person ausgestellt bekommen und diesen Nachweis entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung auch für Bereiche außerhalb von Schule verwenden. Die getestete Person soll bitte das Formular (s. Anlage) ausgedruckt und vorausgefüllt mitbringen und erhält in der Schule einen Schulstempel sowie die Unterschrift der aufsichtführenden Person."
Sollten Sie also so eine Bestätigung benötigen, dann geben Sie Ihrem Kind bitte die ausgefüllte Anlage mit in die Schule. Wir stellen diese bescheinigungen NICHT aus, wenn diese nicht vorausgefüllt vorgelegt wird.
Sobald ich weitere Informationen erhalte, halte ich Sie auf dem Laufenden.
Mit freundlichem Gruß
Anja Bück