Maskenpflicht nun auch im Unterricht an GS

Für das gesamte Gebiet des Kreises Stormarn gilt:


In den allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, berufsbildenden Schulen, Ergänzungs- und Ersatzschulen sowie in Schulen und Einrichtungen der dänischen Minderheit ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2 Abs. 5 der Landesverordnung für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie für sonstige an der Schule tätige Personen auch innerhalb der Unterrichtsräume und in anderen einer Kohorte zugewiesenen Bereichen verpflichtend.

Die Verpflichtung gilt nicht für Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können.

 

Sonstige Vorgaben der Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen, ersatzverkündet am 6.10.2020, bleiben unberührt.

 

Hier finden Sie die Allgemeinverfügung zum Download: Allgemeinverfügung vom 26.10.2020

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