Informationen zur Einschulung 2021

Liebe Eltern der kommenden Erstklässler,

 

wie Sie bereits informiert wurden, ist zur Teilnahme an den Einschulungsfeiern das Vorlegen einer negativen Coronatestbescheinigung oder der Nachweis über eine vollständige Impfung verpflichtend.

Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.

 

Ob und in welcher Form allerdings eine Testbescheinigung für die ABC-Schützen vorliegen muss, ist zur Zeit noch nicht beschlossen worden.

 

Aus dem Ministerium haben wir diesbezüglich folgende Informationen:

Nach jetzigem Stand wird zum Beginn des neuen Schuljahres - nach Rückkehr aus den Sommerferien - an der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung festgehalten und auch die zweimal wöchentliche Testung der vergangenen Wochen weiterhin stattfinden, um ein sicheres Ankommen nach der Ferienzeit zu ermöglichen.

 

Inwieweit und ab wann dann eingeschränkte Hygienemaßgaben möglich sein werden, wird zu gegebener Zeit mit Rücksicht auf die Entwicklung der Pandemielage entschieden.

 

Unterstützend können Familien zu einem sicheren Start in das neue Schuljahr beitragen, wenn sie sich nach Rückkehr aus dem Urlaub und bereits vor Schulbeginn (max. 72 Stunden vorher) in Bürgertestzentren testen lassen.

 

Ab der vorletzten Ferienwoche werden wir auf Basis einer dann aktuellen Bewertung der Infektionslage Informationen erhalten zu ggf. erforderlichen besonderen Maßnahmen zum Infektionsschutz.

 

Hierzu zählen auch Informationen, in welcher Form die Einschulungsfeiern abzuhalten sind und welche Maßnahmen für die ABC Schützen gelten.

 

Sobald uns hierzu weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend per Post und / oder Mail informieren.

Zudem finden Sie auch alle aktuellen Informationen an dieser Stelle auf unserer Homepage.

 

Bis dahin wünsche ich Ihnen erholsame und gesunde Sommerferien!

 

Mit freundlichem Gruß

 

Anja Bück

-Rektorin-

 

 

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