Auf dem Weg zur Normalität

neue Corona-Schulinformation

Liebe Eltern,

soeben ist die neue Corona-Schulinformation gekommen.

 

Schrittweise Rückkehr zu einem schulischen Normalbetrieb

 

Ab 3. März 2022 entfallen alle Beschränkungen von Schulunterricht und Schulleben mit Ausnahme von Masken- und Testpflicht. Schon heute gilt, dass Arbeitsgemeinschaften unter den geltenden Hygienebedingungen wieder stattfinden können. ==> Das bedeutet, dass die Kohortenregelung zum 03.03. aufgehoben wird.

 

Ab 21. März 2022 entfällt die Testpflicht. Schülerinnen und Schüler sowie an Schulen tätige Personen können sich allerdings zunächst noch zweimal die Woche freiwillig
zuhause testen. Hierfür werden Tests bereitgestellt.

 

Spätestens am 1. April endet die Maskenpflicht in den Schulen.

 

Neuer Absonderungserlass

 

Das Gesundheitsministerium hat den sog. Absonderungserlass mit Wirkung zum 16. Februar geändert.

 

Wichtig ist, dass nun für alle Personen, die an dem Testkonzept in Schulen teilnehmen und hierbei einen positiven Selbsttest haben, eine Bestätigung des Testergebnisses unverzüglich wieder durch einen PCR-Test erfolgen soll.

 

Ein durch geschultes Personaldurchgeführter SARS-CoV-2 zertifizierter Antigenschnelltest (PoC-Test) in einem Testzentrum oder einer Teststation reicht nun nicht mehr aus.

 

Ist der PCR-Test negativ, so besteht keine Absonderungspflicht.

 

Die 5-tägige Testpflicht gemäß § 7 Abs. 8 Schulen-Coronaverordnung nach einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern- und Betreuungsgruppe entfällt, falls der nach dem Absonderungserlass erforderliche PCR-Test negativ ist.

 

Mit freundlichem Gruß

Anja Bück

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