Aktualisierte Handlungsempfehlung bei Schnupfensymptomen

Liebe Eltern,

heute haben sich die Empfehlungen des Ministeriums mit sofortiger Wirkung geändert.

Hierbei handelt es sich um eine aktualisierte Handlungsempfehlung zum Verhalten bei Auftreten von Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern.
Neu ist in dieser Handlungsempfehlung insbesondere, dass im Unterschied zu den besonderen Vorsichtsmaßnahmen zu Beginn des neuen Schuljahres nunmehr leichte Erkältungssymptome, bei denen kein Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung zu vermuten ist, keinen Ausschlussgrund mehr vom Unterricht darstellen und die Karenzzeit auf 24 Stunden gesenkt wurde. Diese Regelung gilt ab sofort.

Ebenfalls gibt es folgende Ergänzung:
"Wenn ein Mitglied der Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten auch des Schulträgers und weitere an Schule Beschäftigte) auf eine Covid19-lnfektion gestestet wird, soll dies der Schule gemeldet
werden. Die Person bleibt bis zum Erhalt des Testergebnisses zu Hause.
Läuft ein Testverfahren lediglich für eine dritte Person, die nicht zur Schulgemeinschaft gehört, z. B. Geschwisterkinder, Elternteil usw., muss die Person nicht zu Hause bleiben, außer das zuständige Gesundheitsamt ordnet dies explizit an."

Sobald ich weitere Informationen erhalte, werde ich Ihnen diese auf diesem Wege umgehend mitteilen. Manchmal wissen Sie diese Informationen jedoch bereits vorab über die Presse. Das ist dann kein Unterlassen unsererseits, sondern ich gebe Ihnen die Informationen weiter, nachdem wir sie über offizielle Wege erhalten haben.

Sollten sich Unsicherheiten oder Fragen ergeben, so setzen Sie sich gerne mit der Schule in Verbindung.

 

Die neue Handlungsempfehlung können Sie hier oder über den Downloadbereich herunterladen.



Mit freundlichem Gruß
Anja Bück


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